Artikel-Schlagworte: „Mietrecht“
Ein Vermieter pochte auf unzulässige Klauseln im Mietvertrag und verlangte die Übernahme der Kosten für eine Schönheitsreparatur. Der Mieter hielt dagegen und verwies auf die Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag. Als dies nichts half, beauftragte der Mieter einen Rechtsanwalt. Die Folge: Der Vermieter muss nun nicht nur die Schönheitsreparatur selbst bezahlen, sondern zusätzlich auch die Kosten für den vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalt, wie ihm das Landgericht Berlin (67 S 460/09) erklärte.
Fragen zum Mietrecht? Rechtsanwältin Beate Wieloch, Anwaltskanzlei Wieloch,
Telefon 0221/16901644
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Frau Rechtsanwältin Wieloch zum Thema Mietrecht im Fernsehen:
ZDF-Sendung “Volle Kanne” zum Thema Mieterhöhung infolge von Modernisierung.
ZDF: “Volle Kanne – Service täglich”, Sendung vom 26.09.2008
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch zum Thema Nebenkostenabrechnung im ZDF am 23.04.2004
Rechtsanwältin Beate M. Wieloch zum Thema Nebenkostenabrechnung im ZDF am 29.04.2005
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Unzutreffende Angaben zur Wohnungsgröße im Mietvertrag berechtigen den Mieter zur außerordentlichen Kündigung, wenn die im Mietvertrag angegebenen Werte um mehr als zehn Prozent von der Wirklichkeit abweichen (BGH, Az. VIII ZR 142/08). Darüber hinaus steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter ein Rückzahlungsanspruch der zuviel gezahlten Miete zu, sofern die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Ist eine Wohnung beispielsweise in Wirklichkeit nur 89 Quadratmeter groß, aber im Vertrag hat der Vermieter 100 Quadratmeter angegeben, so kann der Mieter 11 Prozent der bis dahin bezahlten Miete zurückverlangen. Glück haben die Vermieter, die sich versehentlich nur um maximal 10 Prozent verschätzt haben. Dann steht dem Mieter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs leider kein Rückzahlungsanspruch zu. Das gleiche gilt übrigens auch in den Fällen, in denen im Mietvertrag festgelegt wurde, das die Angabe der Quadratmeterzahl unverbindlich ist (BGH, Az. VIII ZR 306/09). In solchen Fällen müssen Mieter nach dem höchstrichterlichen Urteil sogar eine Mieterhöhung selbst für die nicht vorhandenen Quadratmeter, die im Mietvertrag zuviel benannt sind, hinnehmen.
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In Hamburg, München und Köln müssen Wohnungssuchende zuweilen an den Vormieter üppig selbst für Unrat zahlen, um an eine begehrte Wohnung zu kommen. In weniger gefragten Regionen erhalten neue Mieter dagegen sogar wertvolle Geschenke oder können einige Monate mietfrei wohnen.
Streit um Eigenbedarfs-Kündigung
Mietern, denen wegen Eigenbedarf durch den Vermieter gekündigt wurde, muss eine während der Kündigungsfrist freiwerdende Wohnung im selben Haus zuerst angeboten werden, so der BGH (Az. VIII ZR 78/10).
Was der Vermieter alles fragen und wissen darf
Nicht alle Fragen des Vermieters müssen beantwortet werden. Welche Fragen der Vermieter seinen Mietern stellen darf ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Gibt der Wohnungsbewerber falsche Antworten, kann dies unter Umständen später ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Eingefrorene Rohre: Alle Räume beheizen
Die Heizkosten sind hoch, deshalb wollen viele Hauseigentümer und Mieter sparen, indem sie die Heizung in gar nicht oder selten genutzten Räumen auslassen. Im Winter bei Minusgraden können dadurch erhebliche Schäden entstehen, so können Rohre platzen. Die Versicherungen haben hier meist entsprechende Klauseln, so dass die Schadensregulierung durch die Versicherung vollständig versagt wird.
Abschied vom analogen Fernsehen
In Thüringen werden die Fernsehsender nur noch über ein digitales Signal übermittelt. Deshalb kommen auf viele Hauseigentümer und wohl auch deren Mieter erhebliche Kosten für die Umrüstung auf die digitale Technik zu.
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